Um den durch die Straßenbaumaßnahme entstehenden Parkdruck im Bereich der aktuell betroffenen Bauabschnitte zu reduzieren wird der verkehrsberuhigte Bereich in der Liebleinstraße 13 – 34 vorübergehend aufgehoben, sodass das Parken auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Wir bitten in allen betroffenen Straßen insbesondere verstärkt darauf zu achten, dass keine Grundstücks- und Garageneinfahrten zugeparkt werden.