Der Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten

Gegenstand der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten unter anderem in den Bereichen Organisation, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen und Verwaltungsrecht.

Die Auszubildenden erhalten eine fundierte Ausbildung in verschiedenen Aufgabenbereichen der Gemeindeverwaltung. Dies ermöglicht einen flexiblen und vielseitigen Einsatz in den Betrieben der öffentlichen Verwaltung.

Voraussetzung hierfür ist mindestens ein mittlerer Schulabschluss.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Die Ausbildung findet im dualen System statt.
Das bedeutet, dass einerseits die Ausbildung in der Betriebsstelle selbst stattfindet, ein Berufsschulunterricht in der Berufsschule II in Schweinfurt als Blockunterricht zu besuchen ist sowie verschiedene Verwaltungslehrgänge im Zuge der überbetrieblichen Ausbildung an der Bayerischen Verwaltungsschule (kurz: BVS) beispielsweise in Neustadt/Aisch.  Bei den Verwaltungslehrgängen ist der oder die Auszubildende über einen Zeitraum von meist 2 bis 3 Wochen in einem Bildungszentrum der Bayerischen Verwaltungsschule mit Übernachtung und Verpflegung untergebracht und besucht täglich den Unterricht der Verwaltungsschule in hauseigenen Seminarräumen.

Die Ausbildungsvergütung gehört unter anderem zu den am besten vergüteten Ausbildungsberufen, nahe angesiedelt an der Vergütung der Fabriken.
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro
Lernmittelzuschuss pro Jahr: 50 Euro
Jahressonderzahlung: 90 Prozent

Die Ausbildungszeit ist wöchentlich von Montag bis Freitag in einer 39 Stunden Woche einzubringen.

Für die Dauer der Ausbildung ist das Schreiben eines Berichtsheftes unerlässlich. Das verschafft zum einen dem Ausbilder einen Überblick und zum anderen dem Auszubildenden, der dieses dann gegebenenfalls  auch zu Prüfungszwecken vollständig vorlegen muss.

Als Lernmittel werden diverse Lehrbriefe für die einzelnen Unterrichtsfächer wie im ersten Abschnitt beschrieben zur Verfügung gestellt. Außerdem erhält jeder Auszubildender eine Vorschriftensammlung auch Gesetzessammlung oder kurz “VSV” genannt. Dieses Werk, bestehend aus 3 Bänden, ist Grundlage für den Unterricht.

Die Probezeit läuft nach Beginn der Ausbildung über die ersten 3 Monate.

Urlaub…
steht selbstverständlich auch den Auszubildenden zu.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
01.09. – 31.12.: 10 Tage Urlaubsanspruch (erstes Jahr)
je volles Ausbildungsjahr: 30 Tage Urlaubsanspruch
01.01. – 31.08.: 20 Tage Urlaubsanspruch (letztes Jahr)

Prüfungen
Ungefähr in der Halbzeit der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung, schriftlich und für die Dauer von 180 Minuten in etwa abgehalten.
Das Bestehen dieser Prüfung mit einem Mindestdurchschnitt ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung, die sich am Ende der Ausbildungszeit wie folgt zusammensetzt:
Schriftlicher Teil, aufgeteilt in 4 Bereiche:
– Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre  135 Min.
– Personalwesen 120 Min.
– Verwaltungsrecht- und verfahren 120 Min.
– Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Min.
Praktischer Teil, fallbezogene Rechtsanwendung max. 45 Min.

Berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind:

zum einen eine Weiterbildung zum “Verwaltungsfachwirt/in”
durch den Angestelltenlehrgang II oder auch neuerdings Beschäftigtenlehrgang II oder auch kurz: BL II genannt. Am Ende dieser Weiterbildung darf man sich “Verwaltungsfachwirt/in” nennen, was ungefähr dem gehobenen Dienst gleichgestellt werden kann. Der BL II ist für Beschäftigte geeignet, die auf Positionen mit ähnlichen Anforderungen wie die auf der Dritten Qualifikationsebene für Beamte qualifiziert werden möchten. Außerdem hat man mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung automatisch seine Hochschulreife erlangt.

zum anderen die Weiterbildung zum Verwaltungsbetriebswirt/in 
für Führungskräfte und Mitarbeitende, die an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und Abläufen interessiert sind.
Dieser Lehrgang soll dazu beitragen, dass staatliche und kommunale Dienststellen mit bereits vorhandenem Personal einen Stamm von Fachleuten aufbauen.
Mit der Hilfe dieser Fachleute wird wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln in der Verwaltung verstärkt und auf Dauer verankert.
Insoweit soll der Lehrgang eine Zusatzqualifikation zu bisher bestehenden Ausbildungsgängen vermitteln und so zum Erfolg der Reformen in der Verwaltung beitragen.
Der Lehrgang findet berufsbegleitend, in der Regel einmal wöchentlich statt, umfasst 352 Unterrichtseinheiten und dauert ca. 13 Monate und ist in vier Abschnitte aufgeteilt.
Nach den vier Lehrgangsabschnitten wird jeweils ein Leistungsnachweis mit einer Dauer von drei Stunden durchgeführt.

 

Bewerbung bitte an:

per Post:
Gemeinde Dittelbrunn
Geschäftsleiterin
Frau Dagmar Aberle
Rathausplatz 1
97456 Dittelbrunn

oder per Email an:
info@dittelbrunn.de

 

Für Rückfragen stehen:
Ausbildungsleiter Herr Daniel Zänglein unter Tel. 09725/7124-51 oder per Mail daniel.zaenglein@dittelbrunn.de
oder
Geschäftsleiterin Frau Dagmar Aberle, Tel. 09725/7124-21 oder per Mail dagmar.aberle@dittelbrunn.de
zur Verfügung.