Um sich bereits vor Ihrem Besuch im Rathaus über die möglichen Kosten informieren zu können, finden Sie hier eine Auswahl der häufigsten Gebühren:

Übersicht

Information Abgabe
Grundsteuer A Hebesatz 320 %
Grundsteuer B Hebesatz 320 %
Gewerbesteuer Hebesatz 380 %
Information Abgabe
Normale Hunderasse 1. Hund 50,00 € / Jahr
Normale Hunderasse 2. Hund 80,00 € / Jahr
Normale Hunderasse 3. Hund 150,00 € / Jahr
Kampfhunde 400,00 € / Jahr
Jagdhunde mit Prüfung 50 % Ermäßigung
Zuchthunde (Züchtersteuer) 50 % Ermäßigung
Dittelbrunn & Hambach Abgabe
Schmutzwassergebühr je 1,95 € / cbm
Niederschlagswassergebühr je 0,40 € /cbm je modifizierter Grundstücksfläche
Dittelbrunn Abgabe
Grund- und Verbrauchsgebühr Stadtwerke Schweinfurt
www.stadtwerke-sw.de
Hambach Abgabe
Grund- und Verbrauchsgebühr Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe www.rmg-poppenhausen.de

Die Gebühren für die Kindertagesstätten werden ab dem 01.09.2020 umgestellt von einer Gebührenordnung hin zu einer Gebührensatzung. Anbei die neuen Gebührentabellen sowie die aktuelle Gebührensatzung:

Die Gebühren zur Kinderbetreuung für Krippen-, Regel- und Schulkinder in den beiden gemeindlichen Kindertagesstätten “Kindertagesstätte Dittelbrunn” und “Marienkindertagesstätte Hambach” sowie für den Hort sind in der Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Dittelbrunn geregelt. Diese betragen derzeit für die Kinderkrippen, Regelgruppen und die Schülerbetreuung.

Krippe Kind 1 Kind 2
bis 15,0 Wochenstunden 139 € 112 €
bis 20,0 Wochenstunden 155 € 125 €
bis 25,0 Wochenstunden 171 € 138 €
bis 30,0 Wochenstunden 187 € 151 €
bis 35,0 Wochenstunden 203 € 164 €
bis 40,0 Wochenstunden 219 € 177 €
bis 45,0 Wochenstunden 235 € 190 €
bis 50,0 Wochenstunden 251 € 203 €
Kindergarten Kind 1 Kind 2
bis 15,0 Wochenstunden 117 € 90 €
bis 20,0 Wochenstunden 130 € 100 €
bis 25,0 Wochenstunden 143 € 110 €
bis 30,0 Wochenstunden 156 € 120 €
bis 35,0 Wochenstunden 169 € 130 €
bis 40,0 Wochenstunden 182 € 140 €
bis 45,0 Wochenstunden 195 € 150 €
bis 50,0 Wochenstunden 208 € 160 €
Hort (inkl. 30 Ferientage) Kind 1 Kind 2
bis 15,0 Wochenstunden 117 € 90 €
bis 20,0 Wochenstunden 130 € 100 €
bis 25,0 Wochenstunden 143 € 110 €
bis 30,0 Wochenstunden 156 € 120 €
Hort (inkl. 45 Ferientage) Kind 1 Kind 2
bis 15,0 Wochenstunden 121 € 94 €
bis 20,0 Wochenstunden 135 € 105 €
bis 25,0 Wochenstunden 149 € 116 €
bis 30,0 Wochenstunden 163 € 127 €
Musikalische Früherziehung Dauer monatlich jährlich
Musikal. Früherziehung 60 Min. 23,00 € 276,00 €
Eltern-Kind Gruppe 45 Min. 16,00 € 192,00 €
Instrumentalunterricht Dauer monatlich jährlich
4 Schüler und mehr 45 Min. 28,00 € 336,00 €
3 Schüler 45 Min. 32,00 € 384,00 €
2 Schüler 45 Min. 45,00 € 540,00 €
Einzelunterricht 30 Min. 60,00 € 720,00 €
Einzelunterricht 45 Min. 90,00 € 1080,00 €
Klavier-/Orgelunterricht Dauer monatlich jährlich
3 Schüler 45 Min. 34,00 € 408,00 €
2 Schüler 45 Min. 47,00 € 564,00 €
Einzelunterricht 30 Min. 62,00 € 744,00 €
Einzelunterricht 45 Min. 92,00 € 1104,00 €
Schüler in einem Ergänzungsfach, ohne ein Hauptfach zu belegen monatlich jährlich
Spielkreise, Chor, etc. 8,00 € 96,00 €

Für Schüler die ihren Hauptwohnsitz nicht im Gebiet der Gemeinde haben, wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühren in folgender Höhe erhoben:

Musikalische Früherziehung Zuschlag monatlich Zuschlag jährlich
Musikal. Früherziehung 7,70 € 92,40 €
Instrumentalunterricht Zuschlag monatlich Zuschlag jährlich
4 Schüler und mehr 13,20 € 158,40 €
3 Schüler 14,30 € 171,60 €
2 Schüler 18,70 € 224,40 €
Einzelunterricht 16,50 € 198,00 €
Einzelunterricht 18,70 € 224,40 €
Klavier-/Orgelunterricht Zuschlag monatlich Zuschlag jährlich
3 Schüler 16,50 € 198,00 €
2 Schüler 18,70 € 224,40 €
Einzelunterricht 22,00 € 264,00 €
Einzelunterricht 24,20 € 290,40 €

Für die vorübergehende Überlassung von Musikinstrumenten werden folgende Nutzungsgebühren erhoben:

Für Instrumente mit einem Anschaffungswert monatlich jährlich
bis 500 € 9,00 € 108,00 €
über 1.000 € 14,00 € 168,00 €
Information Besonderheit Bearbeitungszeit Gültigkeit Kosten
Personalausweis
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
Beantragung
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
ca. 3-4 Wochen 6 Jahre 22,80 €
Personalausweis Beantragung
ab dem 24. Lebensjahr
ca. 3-4 Wochen 10 Jahre 37,00 €
vorläufiger Personalausweis sofort 3 Monate 10,00 €
Reisepass Beantragung
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
ca. 6 – 7 Wochen 6 Jahre 37,50 €
Reisepass Beantragung
ab dem 24. Lebensjahr
ca. 6 – 7 Wochen 10 Jahre 70,00 €
Express – Reisepass Beantragung
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
innerhalb von 3 – 5 Werktagen 6 Jahre 69,50 €
Express – Reisepass Beantragung
ab dem 24. Lebensjahr
innerhalb von 3 – 5 Werktagen 10 Jahre 102,00 €
48-seitiger Reisepass Beantragung
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
ca. 6 – 7 Wochen 6 Jahre 59,50 €
48-seitiger Reisepass Beantragung
ab dem 24. Lebensjahr
ca. 6 – 7 Wochen 10 Jahre 92,00 €
Express – Reisepass mit 48 Seiten Beantragung
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
innerhalb von 3 – 5 Werktagen 6 Jahre 91,50 €
Express – Reisepass mit 48 Seiten Beantragung
ab dem 24. Lebensjahr
innerhalb von 3 – 5 Werktagen 10 Jahre 124,00 €
Vorläufiger Reisepass sofort 1 Jahr 26,00 €
Information Bearbeitungszeit Kosten
Führungszeugnis ca. 2 Wochen 13,00 €
Auskunft a. d. Melderegister (einfache Melderegisterauskunft) sofort 10,00 €
Meldebescheinigungen sofort 5,00 €
Auskunft a. d. Gewerbezentralregister ca. 2 Wochen 13,00 €
Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen sofort 25,00 € – 35,00 €
Fahrantrag sofort 5,00 €
Beglaubigung von Schriftstücken, außer Personenstandsurkunden sofort 5,00 €
Information Abgabe
Windelsack 1,50 € / Stück (erhältlich im Bürgerbüro)
Windelsack Rolle (15 Stück) 22,50 € / Rolle (erhältlich im Bürgerbüro)
Restmüllsack 3,70 € / Stück (erhältlich im Bürgerbüro)

Einen Überblick der Müllgebühren finden Sie hier auf der Seite des Landradsamtes Schweinfurt.

Information Abgabe
eine Einzelgrabstätte (25jähriges Benutzungsrecht) 1800,00 €
eine Doppelgrabstätte (25jähriges Benutzungsrecht) 3.600,00 €
eine Urnenerdgrabstätte mit Einfassung (15jähirges Benutzungsrecht) 1.800,00 €
ein Urnengrabfach max. 3 Urnen – Friedhof Dittelbrunn (15jähriges Benutzungsrecht) 1.750,00 €
ein Urnengrabfach max. 2 Urnen – Friedhof Hambach und Pfändhausen (15jähriges Benutzungsrecht) 1.350,00 €
eine Urnengrabstätte unter Bäumen / vor der Steinmauer (15jähriges Benutzungsrecht) 850,00 €
 

Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts ist für 5 Jahre möglich. Hierfür wird ein Jahresbeitrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c) der Satzung.