TOP 1
Vollzug der StVO; Ergebnisse der Verkehrsschau
Die diesjährige Verkehrsschau vom 20.03.2024 mit der Verkehrspolizei Schweinfurt hat folgende Ergebnisse und Vorschläge ergeben:
OT Dittelbrunn:
- Hindenburgstraße/Sonnenstraße – Vorfahrtsregelung rechts vor links
In einer Zone 30 gilt ohne weitere Beschilderung grundsätzlich rechts vor links. Da die Kreuzung von allen Seiten gut einsehbar ist, spricht nichts gegen die ohnehin übliche rechts vor links-Regelung. Die Geschwindigkeit könnte so reduziert werden. Daher sollte die Vorfahrt der Sonnenstraße in beide Richtungen aufgehoben werden, sodass automatisch rechts vor links der Kreuzung gilt. Vorübergehende Zusatzbeschilderung „Achtung Vorfahrt geändert“.
Die Vorfahrt wird an der gesamten Kreuzung durch Aufhebung der aktuellen Vorfahrtsregelungen auf rechts vor links geändert. Vorübergehend werden Warnschilder „Achtung Vorfahrt geändert“ aufgestellt.
Abstimmung: 15 : 3
- Am Schleifweg – Seitenstreifen: Parkverbot/ Parken nur für PKW
Der Seitenstreifen könnte als offizielle Parkfläche für PKW genutzt werden. Alternativ könnte das Parken auf dem Seitenstreifen verboten werden. Bislang wird der Streifen sporadisch beparkt. Die geteerte Fläche oberhalb kann nicht als Parkfläche ausgewiesen werden, da sich hier die Zufahrt zu den oberhalb befindlichen Baugrundstücken befindet.
Das Parken auf dem Seitenstreifen soll für PKW ermöglicht werden. Anordnung der VZ 314 (Parken) mit ZZ „Auf dem Seitenstreifen“ + ZZ 1024-10 „PKW frei“.
Abstimmung: 18 : 0
OT Pfändhausen:
- Wolfsgrube 33 – 39 – Sackgassenregelung
In der Bürgerversammlung wurde angeregt, die Wolfsgrube ab der Hausnummer 33 als Sackgasse zu beschildern, da die Weiterfahrt am Ende der Straße ausschließlich für Fahrräder und Fußgänger möglich ist. Da das Ende der Wolfsgrube ab der Kreuzung Wolfsgrube/Raiffeisenstraße nicht einsehbar ist, ist die Beschilderung als für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse mit VZ 357-50 hier sinnvoll, ggf. mit dem Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeit“.
Der Bereich Wolfsgrube 33 – 39 wird als für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse ausgewiesen.
Abstimmung: 18 : 0
- Poststraße / Greßhügel – Anfrage Bürgerversammlung: STOP-Schild statt Vorfahrt achten
In der Bürgerversammlung wurde angeregt, die bestehende Vorfahrtregelung (Poststraße: Vorfahrt achten) mittels STOP-Schild zu ändern. So soll die Geschwindigkeit reduziert werden, da ein STOP-Schild mehr zum Anhalten verpflichtet. In 30er Zonen sind STOP-Schilder unüblich, jedoch möglich, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Die Kreuzung ist ohnehin erst vollständig einsehbar, wenn an der vorhandenen Haltelinie angehalten wird. Zusätzlich könnte eine Markierung VZ 206 „STOP“ auf der Straße angebracht werden.
Unabhängig davon sollte das VZ 205 (Vorfahrt achten) von Pfersdorf kommend zur besseren Sichtbarkeit weiter an die Kreuzung versetzt werden
Die bestehende Vorfahrtsregelung in der Poststraße „Vorfahrt achten“ (VZ 205) wird durch die Vorfahrtsregelung „Halt! Vorfahrt gewähren!“ (VZ 206) ersetzt.
Abstimmung: 18 : 0
Für nachfolgende Punkte waren keine Beschlüsse zu fassen:
OT Dittelbrunn:
– Hindenburgstraße – Anfrage: Fahrzeuge parken trotz schmaler Fahrbahn auf der Straße, Hindenburgtreppe endet in diesem Bereich, Fahrzeuge weichen auf Gehweg aus
- Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite gilt ohnehin gesetzliches Parkverbot, da die erforderliche Restbreite nicht eingehalten wird.
- Haltverbot wäre Doppel-Anordnung und kann daher nicht erfolgen.
– Liebleinstraße 31 – Anfrage: Fahrzeuge parken vor Gartentor, wird versperrt.
- Keine Änderung notwendig, da Gehweg zwischen Straße und Gartentor vorhanden, ausreichend Platz zum Durchgehen.
– Storchenleithe/Tannigweg – Anfrage: Parksituation gegenüber Garagen
- Erforderliche Restbreite ist vorhanden, zumutbares Rangieren, kein Handlungsbedarf
- Gehwegparken halbseitig nicht möglich, da dann kein Gehweg mehr vorhanden wäre, da zu schmal
- Haltverbote gegenüber Garagen schaffen Präzedenzfälle
– Storchenleithe 16 – Anfrage: Wende-Problem in der Sackgasse
- Anwohner des letzten Hauses beklagen, dass viele Fahrzeuge bis ans Ende der Straße fahren um dort (zum Teil in ihrer Einfahrt) zu wenden.
- Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeit“ wurde beim VZ Sackgasse bereits angebracht
- Weiteres VZ Sackgasse wird zur Verdeutlichung ganz vorne am Straßenbeginn angebracht (aktuell weiter hinten)
- Auch Polizei sieht sonst keine Möglichkeit, das Wenden dort zu verhindern
- Einrichten von Parkplätzen oder das Aufstellen eines Pflanzkastens auf der Fläche schafft für Anlieger Nr. 16 keine Abhilfe, da dann das eigene Grundstück nicht mehr ungehindert befahren werden kann.
- Problem würde sich zudem nach vorne auf die anderen Grundstücke verlagern, da dann dort in den Einfahrten gewendet wird.
– An den Eichen 2 – Anfrage: Hinweisschild spielende Kinder
- Hinweisschild „Spielende Kinder“ nur an Spielplätzen, Kindergärten, Schulen, etc.
- Kinder dürfen nicht auf der Straße spielen! 30er Zone, schmale Einbahnstraße, Kurvenbereich. Geschwindigkeit daher ohnehin verringert. Kein Handlungsbedarf.
OT Hambach:
– Radweg durch Hambach – Wunsch aus ISEK Workshops
- Mögliche Wegführung: Hambacher Hauptstraße – Pointstraße – Gartenstraße – Strohgasse – Hintere Gasse – Neue Straße Richtung Friedhof bis Schafloch – anschl. Rückleitung auf Hambacher Hauptstraße
- Die S-Kurve Gartenstraße – Strohgasse ist nicht gut einsehbar und dadurch gefährlich für Radfahrer. Man würde Radfahrer durch diese Wegführung 3 – 4 Vorfahrtssituationen aussetzen, die auf der Hambacher Hauptstraße nicht gegeben wären. Jedoch der starke Verkehr auf der Hauptstraße würde umgangen.
- Alternative ggf. über Baugebiet Hühneräcker über Baugebiet Maibacher Berg Richtung Aussiedlerhöfe um den Ort zu umfahren
- Dialog am Tisch am 23.05.2024 hat ergeben, dass keine alternative Route ausgewiesen wird,
OT Pfändhausen:
– Greßhügel/Am Wiesenbrunnen 1 – Anfrage: eingeschr. Haltverbot beidseitig auf gesamte Länge der Poststraße 8
- Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite gilt ohnehin gesetzliches Parkverbot sofern auf der Straße (neben der Rinne) geparkt wird, da dann die erforderliche Restbreite nicht eingehalten wird.
- Haltverbot wäre Doppel-Anordnung und kann daher nicht erfolgen.
- Gemeinde behält Parksituation im Blick, ggf. Verkehrsüberwachung gezielt schicken
Allgemeines:
– Parken nur für PKW? Einrichtung von Zonen?
- Grundsätzliche Möglichkeit durch „Eingeschränkte Haltverbot-Zone“ mit ZZ „PKW frei“.
- Jedoch nicht für gesamtes Ortsgebiet möglich. Begründung fehlt. Falls für bestimmte Straßenzüge angedacht verlagert sich das Anhänger-/Wohnmobilproblem in andere Straßen.
- Stadt Schweinfurt musste eine solche Zone am Hochfeld aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage und Begründung nach Klage wieder aufheben. Auch hier war das Ziel, Wohnwägen und -mobile aus den Wohngebieten zu verbannen.
TOP 2
Musikschule Hambach; Zuschlag für Musikschüler aus der Gemeinde Oerlenbach
Die Schüler des Musikvereins Oerlenbach werden ab dem Schuljahr 2024/2025 generell nicht mehr vom Auswärtigenzuschlag befreit.
Abstimmung: 18 : 0
TOP 3
Errichtung eines Sichtschutzzaunes Fl.Nr. 1292/23 GT Hambach
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und der benötigten isolierten Befreiung wird erteilt.
Abstimmung: 18 : 0
TOP 4
Errichtung Doppelcarport Fl.Nr. 1287/8 GT Hambach
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und den benötigten Befreiungen wird erteilt.
Abstimmung: 18 : 0
TOP 5
Errichtung Sichtschutzzaum Fl.Nr. 1287/47 GT Hambach
Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und der benötigten isolierten Befreiung wird erteilt.
Abstimmung: 18 : 0