Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemeinde Dittelbrunn
für den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ gebilligt.
In den Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.-Nr. Fl.-Nr. 390, 392, 393, 397, 398, 1217, 1221 und eine Teilfläche der Grundstücke Fl.-Nr. 391, 1222 der Gemarkung Pfändhausen einbezogen. Der Planungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ Gemarkung Pfändhausen sowie die zugehörigen Unterlagen liegen im Rathaus Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, vom 22.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Mensch |
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Fläche |
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Tiere und Pflanzen/ Artenschutz |
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Boden |
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Wasser |
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Luft/Klima |
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Landschaftsbild |
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Kultur- und Sachgüter |
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Sonstige/allgemeine Umweltbelange |
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
Berichte und Gutachten
- Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ in der Fassung vom 25.11.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
- Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ in der Fassung vom 25.11.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
– Schlumprecht 2025 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II, Gemeinde Dittelbrunn Landkreis Schweinfurt
Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
- Schutzgut Mensch:
Keine Blendwirkung durch das Vorhaben auf die umliegenden Ortslagen
- Schutzgut Boden:
Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten, sparsamer Umgang mit Grund und Boden
- Schutzgut Wasser:
Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Schutzgut Pflanzen, Tiere:
Besonderes Artenschutzrecht, Ausbildung der CEF- Flächen, Ausgleichsflächen und Kompensationsermittlung, Pflanzenverwendung
- Schutzgut Landschaft:
Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Fernwirkung, Erhalt wertvoller Vegetationsbestände
- Schutzgut Fläche:
Flächenverbrauch
- Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:
Standorteignung, Bevorzugung vorbelasteter Standorte, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Lage am Rande Vorranggebiet für Rohstoffe, Duldung von Emissionen des Steinbruchs und der Landwirtschaft, Abstand von Waldflächen zum Vorhaben, Nähe von CEF – Fläche zum Windvorbehaltsgebiet, konkrete Darstellung des Vorhabens (Modultische und Nebenanlagen, Hinweise zu einem möglichen Bodendenkmal, Lage des Vorhabens zu Wanderwegen
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter
https://www.dittelbrunn.de/gemeinde/neuigkeiten/amtliche-bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dittelbrunn, den 10.04.2025
gez.
Warmuth, 1. Bürgermeister