Für das Befahren der Heeresstraße gelten folgende Regelungen:
Östlicher Teil der Heeresstraße (Kreisstraße SW 8 – „Schießhaus“)
Der östliche Teil ist als Feld- und Waldweg mit der Beschränkung „Befahren nur zu land- und forstwirtschaftlichen Nutzung“ gewidmet. Das bedeutet, das Befahren ist nur land- und forstwirtschaftlichen Nutzern gestattet. Für diese Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Westlicher Teil der Heeresstraße (Kreisstraße SW 8 – Marienbachzentrum Dittelbrunn)
Der westliche Teil ist als Gemeindeverbindungsstraße mit der Beschränkung „nur für Fahrzeuge bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen, ausgenommen Land- u. Forstwirtschaft“ gewidmet. Das bedeutet, das Befahren ist dem öffentlichen Verkehr grundsätzlich gestattet, mit Fahrzeugen aller Art bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Die Tonnagebeschränkung ist für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge aufgehoben, diese Fahrzeuge dürfen die Straße auch mit einem höheren Gesamtgewicht befahren. Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Das Befahren ist für den öffentlichen Verkehr nur bis zum Beginn des Wasserschutzgebietes zugelassen, d. h. bis zur Einmündung Marienbachzentrum/Grünschnittplatz. Das Befahren der Heeresstraße bis zur Straße „Binsigweg“ und auch vom „Binsigweg“ Richtung Heeresstraße ist (für nichtlandwirtschaftliche Fahrzeuge) somit nicht zulässig!